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Vorbemerkung:
Der Werkunternehmer und Lieferant Manfred Motal wird im folgenden kurz als Auftragnehmer, der/die Auftraggeber/in wird/werden im folgenden kurz Kunde, der Inhalt der vom Auftraggeber erbrachten Leistung sowie die vom Auftragnehmer gelieferten Sachen in der Folge kurz Werk (Trägermedium samt Inhalt) genannt.
1. Urheberrechtsschutz:
Das gelieferte Werk (Fotos, Videofilme, Webseiten & Foto-Design) sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.Werke eines nicht kommerziellen Auftrags dürfen nach Erwerb einer Werknutzungsbewilligung ausschließlich im Familien- & Freundeskreis genutzt und geteilt werden. Bei Veröffentlichung von Werken auf nicht kommerziellen Webseiten und Sozialen Netzwerken sind Herstellerbezeichnung / Copyrightvermerk unmittelbar bei dem(n) Bild(ern) anzubringen: "© Manfred Motal Jahreszahl der Veröffentlichung". Jegliche gewerbliche Nutzung des Werks eines nicht kommerziellen Auftrags ist ausdrücklich untersagt.
Im Falle von Aufträgen durch Unternehmer sind Art und Weise sowie Umfang der Nutzung des gelieferten Werks auf den Zweck und Umfang beschränkt, der sich aus dem Inhalt des Auftrages ergibt. Im Zweifel gilt der auf der Rechnung angeführte Nutzungsumfang. Bei jeder Veröffentlichung ist folgende Herstellerbezeichnung / Copyrightvermerk unmittelbar bei dem(n) Bild(ern) anzubringen: "© Manfred Motal Jahreszahl der Veröffentlichung". Darüber hinaus ist jede öffentliche Vorführung, Weitergabe, Kopie, etc. ausdrücklich untersagt. Für den Fall eines Zuwiderhandelns behält sich der Auftragnehmer sämtliche Rechte, insbesondere solche, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, vor.
Die Kunde erklärt sich mit Auftragserteilung einverstanden, das Werk zu Werbezwecken des Auftragsnehmers im Internet zu veröffentlichen, auf Foldern darzustellen und als Referenzarbeit vorzuführen. Die Kunde erteilt die ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
2. Nebenpflichten:
Im Falle einer Beauftragung mit der elektronischen Bearbeitung fremden Bildmaterials, der Überspielung und Vervielfältigung von Musik, Film- & Videomaterial versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.3. Eigentumsvorbehalt:
Das gesamte gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Werklohnes Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt). Bis zur vollständigen Bezahlung des Werklohnes ist jegliche Verwendung bzw. Nutzung, auch jene gemäß Punkt 1. gestattete, absolut untersagt.4. Gewährleistung:
Die Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Werk unverzüglich zu überprüfen, und zwar in der kürzest möglichen ihr zumutbaren Frist (z.B. Homepages binnen 24 Stunden, längere Filmdokumentationen binnen einer Woche, etc.) und allfällige Mängel unverzüglich jedenfalls spätestens binnen 8 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Gleichzeitig mit der Mängelrüge ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels bzw. zur Nachlieferung des Fehlenden einzuräumen. Die Frist beträgt mindestens 3 Wochen, wobei nach dieser Mangelverbesserung bzw. Nachlieferung des Fehlenden neuerlich allfällige immer noch vorhandene Mängel unverzüglich zu rügen sind. Danach ist im Falle weiterer Mängel noch einmal eine weitere Frist von mindestens 2 Wochen einzuräumen, zur neuerlichen Verbesserung, erst dann kann im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen entweder Preisminderung oder allenfalls Wandlung begehrt werden. Der Auftragnehmer hat für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, im gesetzlichen Umfang Gewähr zu leisten. Für sämtliche nachträglich auftretende Schäden, Fehler oder Mängel, insbesondere solche, die auf Fremdeinflüsse oder unsachgemäße Anwendung zurückzuführen sind, besteht ebenso keine Haftung wie für nicht rechtzeitig gerügte Mängel. Ebenso besteht kein Recht auf Gewährleistung bei unwesentlichen Mängeln wie z.B. geringfügigen Farbunterschieden oder geringfügigen Über- oder Unterschreitungen einer vereinbarten Filmdauer. Wenn das Werk unbeanstandet angenommen und nicht binnen 8 Tagen reklamiert worden ist, dann gilt es als mangelfrei. Mit Auftragserteilung erkennt die Kunde unseren fotografischen Stil, Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an, und kann daraus keinen allfälligen Mangel ableiten. Änderungswünsche gehen zu Lasten der Kunde.Die Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Auftragnehmers liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, etc.